Charta und Statuten
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Nebst der Charta und den Statuten bilden auch die Leitsätze des Ressourcen Trialogs das Fundament unseres Handelns.
Unsere Charta
Definition / Organisation
- Als Dachorganisation vertritt Swiss Recycling die Interessen der Schweizer Recycling-Systeme.
- Swiss Recycling ist ein fachkundiger Ansprechpartner in allen Fragen der Separatsammlung und des Wertstoff-Recyclings (Kompetenzzentrum).
- Swiss Recycling handelt als nicht gewinnorientierte Organisation selbstständig, unabhängig und aus eigener Verantwortung.
- Swiss Recycling ist privatwirtschaftlich organisiert, die Finanzierung richtet sich nach dem Verursacherprinzip.
Kooperation / Mitglieder
- Swiss Recycling koordiniert gemeinsame Anliegen seiner Mitglieder und hilft seinen Mitgliedern Synergien zu realisieren.
- Der Verein kann und soll Mandate für einzelne Mitglieder / Dritte übernehmen, die einen Beitrag zum Kompetenzzentrum leisten.
- Mitgliederübergreifende Fachthemen wie z.B. Ressourcenschonung durch Recycling oder Sammlungsoptimierung werden grundsätzlich bei Swiss Recycling bearbeitet.
- Die Mitglieder arbeiten in verschiedenen Plattformen (Arbeitsgruppen) zusammen und bringen dort ihr Fachwissen ein.
- Ziel ist nicht, den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitglieder zu finden, sondern im Rahmen des bestehenden Wettbewerbsrechts den grösstmöglichen Nutzen zweier oder mehrerer Parteien anzustreben.
Qualitätskriterien / Marketingkommunikation
- Die Mitglieder von Swiss Recycling schaffen Transparenz im Güter-/Stoff- sowie im Geldfluss.
- Sie schaffen umweltgerechte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Prozesse und Standards in der gesamten Kette (z.B. Sammlung, Transport, Recycling, Kontrolle, Reporting).
- Die Mitglieder sind der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, z.B. durch Ressourcenschonung und Schliessung von Stoffkreisläufen.
- Swiss Recycling ist die Dachmarke, unter der die übergeordnete Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der Separatsammlung und des Recyclings durchgeführt wird.
- Mitglieder verpflichten sich in der klassischen, wertstoffbezogenen Kommunikation (z.B. Print, TV, Radio, Kino, Plakate) den Brand Swiss Recycling zu integrieren.
Umsetzung
- Diese Charta ist an der Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 genehmigt worden.
- Die Charta kann mit einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder abgeändert oder aufgelöst werden.
- Die Swiss Recycling Charta ist für alle Mitglieder verpflichtend.
- Die Umsetzung wird jährlich im Rahmen der Strategiebewertung überprüft.
Unsere Statuten
Die Swiss Recycling-Statuten können Sie hier herunterladen.