Charta und Statuten

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Nebst der Charta und den Statuten bilden auch die Leitsätze des Ressourcen Trialogs das Fundament unseres Handelns.  

Unsere Charta

Definition / Organisation

  • Als Dachorganisation vertritt Swiss Recycling die Interessen der Schweizer Recycling-Systeme.
  • Swiss Recycling ist ein fachkundiger Ansprechpartner in allen Fragen der Separatsammlung und des Wertstoff-Recyclings (Kompetenzzentrum).
  • Swiss Recycling handelt als nicht gewinnorientierte Organisation selbstständig, unabhängig und aus eigener Verantwortung.
  • Swiss Recycling ist privatwirtschaftlich organisiert, die Finanzierung richtet sich nach dem Verursacherprinzip.

Kooperation / Mitglieder

  • Swiss Recycling koordiniert gemeinsame Anliegen seiner Mitglieder und hilft seinen Mitgliedern Synergien zu realisieren.
  • Der Verein kann und soll Mandate für einzelne Mitglieder / Dritte übernehmen, die einen Beitrag zum Kompetenzzentrum leisten.
  • Mitgliederübergreifende Fachthemen wie z.B. Ressourcenschonung durch Recycling oder Sammlungsoptimierung werden grundsätzlich bei Swiss Recycling bearbeitet.
  • Die Mitglieder arbeiten in verschiedenen Plattformen (Arbeitsgruppen) zusammen und bringen dort ihr Fachwissen ein.
  • Ziel ist nicht, den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitglieder zu finden, sondern im Rahmen des bestehenden Wettbewerbsrechts den grösstmöglichen Nutzen zweier oder mehrerer Parteien anzustreben.

Qualitätskriterien / Marketingkommunikation

  • Die Mitglieder von Swiss Recycling schaffen Transparenz im Güter-/Stoff- sowie im Geldfluss.
  • Sie schaffen umweltgerechte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Prozesse und Standards in der gesamten Kette (z.B. Sammlung, Transport, Recycling, Kontrolle, Reporting).
  • Die Mitglieder sind der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, z.B. durch Ressourcenschonung und Schliessung von Stoffkreisläufen.
  • Swiss Recycling ist die Dachmarke, unter der die übergeordnete Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der Separatsammlung und des Recyclings durchgeführt wird.
  • Mitglieder verpflichten sich in der klassischen, wertstoffbezogenen Kommunikation (z.B. Print, TV, Radio, Kino, Plakate) den Brand Swiss Recycling zu integrieren.

Umsetzung

  • Diese Charta ist an der Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 genehmigt worden.
  • Die Charta kann mit einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder abgeändert oder aufgelöst werden.
  • Die Swiss Recycling Charta ist für alle Mitglieder verpflichtend.
  • Die Umsetzung wird jährlich im Rahmen der Strategiebewertung überprüft.

Unsere Statuten

Die Swiss Recycling-Statuten können Sie hier herunterladen.

Statuten

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